Wie wird eine Umschreibung beantragt?

Der Antrag auf Umschreibung ist an den Anbieter zu richten, der die Lieferung bereits erbringt. Dies hat gemäß den vom Anbieter vorgesehenen Verfahren zu erfolgen. Dem Gesetz nach muss der Kunde, welcher die Umschreibung beantragt, bescheinigen (auch durch Selbstbescheinigung), dass er der Eigentümer oder der ordnungsgemäße Inhaber oder der ordnungsgemäße Verwahrer der Immobilieneinheit ist.
Vorübergehend und während der gesamten Laufzeit des SIMILE-Vertrags gemäß Beschluss 369/2016/R/eel kann ein Endkunde, der Anspruch auf den geschützten Grundversorgungsdienst hat, die Umschreibung direkt bei einem Anbieter auf dem freien Markt beantragen, der als SIMILE-Vertragsanbieter zugelassen ist.