Wie kann eine Leistungsänderung beantragt werden?

Die Änderung der verfügbaren Leistung muss beim eigenen Anbieter beantragt werden. Der Anbieter fungiert als Vermittler zwischen dem Kunden und dem Verteilungsnetzbetreiber in Bezug auf die Formulierung des Kostenvoranschlags und auf die Bestätigung des Änderungsantrags durch den Kunden bei Annahme des Kostenvoranschlags.

Wenn die Änderung eine Lieferung mit einem Wert über 250 € + MwSt. betrifft, informiert der Anbieter den Kunden direkt zum Zeitpunkt der Anfrage über die Kosten und die maximale Ausführungszeit (sog. Schnellkostenvoranschlag). In diesen Fällen leitet der Anbieter den Antrag standardmäßig innerhalb von 2 Arbeitstagen an den Verteilungsnetzbetreiber weiter, welcher die Leistung innerhalb der maximalen Ausführungsfrist erbringt.

Ist kein Schnellkostenvoranschlag möglich, übermittelt der Anbieter den Antrag innerhalb von 2 Arbeitstagen an den Verteilungsnetzbetreiber; innerhalb der nächsten 15 Arbeitstage erstellt der Verteilungsnetzbetreiber einen Kostenvoranschlag für den Anbieter, welcher diesen innerhalb von 2 Arbeitstagen an den Kunden weiterleitet. Nimmt der Kunde den Kostenvoranschlag auf die dort angeführte Weise an, erbringt der Verteilungsnetzbetreiber die Leistung innerhalb der im Kostenvoranschlag angegebenen Frist.
Der Anbieter, der als Vermittler zwischen dem Kunden und dem Verteilungsnetzbetreiber für die Übermittlung von Anträgen, Mitteilungen und Dokumenten fungiert, tut dies innerhalb von höchstens zwei Arbeitstagen.