Was ist die Umschreibung?

Bei der Umschreibung wird die Inhaberschaft einer Lieferung von einem Kunden auf einen anderen umgeschrieben. Der Anbieter bleibt derselbe. Mit dem Anbieter können auch neue Vertragsbedingungen ausgehandelt werden, ohne die Strom- und Gaslieferung zu unterbrechen.

Sollten an der Übergabestelle (POD/PDR) in der Vergangenheit Zahlungsrückstände aufgetreten sein, kann AGN ENERGIA zum eigenen Kreditschutz zusätzliche Kontrollen vornehmen – auch durch Abfrage der eigenen oder öffentlichen Datenbanken, um etwaige Beziehungen zwischen dem übernehmenden Kunden und früheren Inhabern festzustellen und die vorgenommenen Änderungen an der Übergabestelle zu untersuchen. Im Anschluss an diese Kontrollen kann AGN ENERGIA auch beschließen, dem neuen Antrag auf Lieferung nicht stattzugeben, und hat dies mitzuteilen.
In keinem Fall wird der neue Kunde für frühere Zahlungsrückstände in Bezug auf frühere Inhaber zur Kasse gebeten.

Rechnungen, die sich auf den früheren Inhaber der Lieferung beziehen, werden dem neuen Kunden ausschließlich in den folgenden Fällen in Rechnung gestellt:

Umschreibung, die von einem Erben im Falle des Todes des bisherigen Inhabers beantragt wird;
Umschreibung, die im Falle der Trennung vom bisherigen Inhaber beantragt wird;
Umschreibung, die im Falle der Umwandlung/Verschmelzung/Eingliederung von Unternehmen beantragt wird.